Psychotherapeutische Behandlung:
Die Psychotherapie unterscheidet sich von anderen Behandlungsmethoden dadurch, dass sie zur Erreichung ihrer Behandlungsziele ausschließlich psychologische Mittel einsetzt. In fortlaufenden, meist wöchentlich stattfindenden Sitzungen, bemühen sich die Betroffene und ihr/e PsychotherapeutIn darum, das vorhandene Leiden und die damit verbundenen Probleme in die gewünschte Richtung zu beeinflussen.
In den meisten Fällen spielen bei der Entstehung postpartaler Erkrankungen auch die aktuellen Lebensumstände eine wichtige Rolle - hier vor allem das Erleben der Schwangerschaft und der Geburt sowie die Eingewöhnung in die neue Rolle als Mutter und die mit der Elternschaft zwangsläufig einsetzenden Veränderungen in der Partnerschaft.
In dieser Situation kann es sinnvoll sein, die damit verbundenen Konflikte und Sorgen zusammen mit einer qualifizierten Psychotherapeutin zu verarbeiten und in ein zielführenderes Denken, Fühlen und Verhalten umzusetzen.
In Deutschland werden psychotherapeutische Behandlungen von Psychologischen ("Dipl.-Psych.") und Ärztlichen ("Dr. med.") Psychotherapeut/innen sowie Heilpraktiker/innen für Psychotherapie ("HPG") angeboten. Prinzipiell ist die Psychotherapie eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Vorausgesetzt es wurde eine vorliegende psychische Erkrankung festgestellt und der Behandler verfügt über eine kassenärztliche Zulassung.
Bezahlt werden gegenwärtig aber nur 3 von einer ganzen Reihe unterschiedlicher Therapieverfahren: die Analytische Psychotherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die (kognitive) Verhaltenstherapie (siehe unten).
Zur Abklärung der Diagnose und zum gegenseitigen Beschnuppern können bis zu 5 "probatorische Sitzungen" (8 bei analytischen Therapien) in Anspruch genommen werden. Anschließend muss dann ein Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Ein Wechsel nach diesen Sitzungen ist schwierig und nur mit zwingender Begründung möglich! Psychotherapien von Heilpraktikerinnen oder Psychologischen Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung können prinzipiell nicht übernommen werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler unzumutbar lang sind. Die Kostenübernahme sollte jedoch vorab unbedingt mit der Krankenkasse geklärt werden. Andernfalls müssen die anfallenden Kosten von etwa 60 bis 100 Euro pro Therapiesitzung selbst getragen werden. Bei privaten Krankenversicherungen ist die Übernahme von Psychotherapiekosten sehr unterschiedlich geregelt und sollte im Bedarfsfall bei der Versicherung erfragt werden.
Die (kognitive) Verhaltenstherapie
Eine Vielzahl von Untersuchungen belegen die ausgezeichnete Wirksamkeit der (kognitiven) Verhaltenstherapie bei der Behandlung von Depressionen - das gilt dann auch für Depressionen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt. Im Rahmen der Verhaltenstherapie wurde eine Vielzahl empirisch gut untersuchter Therapietechniken entwickelt. Aus diesem Fundus wählt der Verhaltenstherapeut dann diejenigen Methoden aus, die ihm für die speziellen Bedürfnisse seiner Patientin am besten geeignet erscheinen.
Die Verhaltenstherapie beruht auf den Gesetzen der Lerntheorie und konzentriert sich auf das nach außen sichtbare Verhalten des Betroffenen und den damit zusammenhängenden Auswirkungen. Für Verhaltenstherapeuten ist eine Depression das Ergebnis ungünstiger Lernprozesse auf der Ebene des Verhaltens (= „Verstärker-Verlust-Modell“) beziehungsweise des Denkens (= „Modell der erlernten Hilflosigkeit“; „kognitives Modell“).
Im Zuge der Weiterentwicklung der Verhaltenstherapie wurden neben dem sichtbaren Verhalten auch nicht direkt beobachtbare psychische Abläufe (= "Kognitionen") mit in die Verhaltenstherapie aufgenommen. Diese so genannte „kognitive Wende“ führte dazu, dass die Verhaltenstherapeuten von da an größeren Wert auf innere („psychische“) Erfahrungen wie Gedanken, Gefühle, Wünsche, Tagträume und Einstellungen legten. Nach Auffassung der kognitiven Verhaltenstherapeuten sind es weniger die unerwünschten Ereignisse, die depressiv machen (z.B. "Das Baby hört nicht auf zu schreien"), sondern die Wahrnehmung, Verarbeitung und vor allem die Bewertung dieser Situation durch den Betroffenen („Kein Wunder, dass es sich von mir nicht beruhigen lässt - ich bin ja auch total unfähig als Mutter!“) Charakteristisch für depressive Mütter ist beispielsweise, dass sie grundsätzlich sich die Schuld für negative Ereignisse geben und ihre gegenwärtige Lebenssituation sowie ihre Zukunftsaussichten äußerst und unveränderlich pessimistisch einschätzen. Bestimmen diese negativen Gedanken den Alltag der Betroffenen, so werden gegenteilige positive Erfahrungen verhindert und sie bleiben in ihren negativen Gedankenstrukturen gefangen.
Kognition
Der Begriff „Kognition“ (lat. cognoscere = „erkennen“) umfasst die Prozesse des Wahrnehmens, Erkennens, Begreifens, Urteilens und Rückschließens.
Kognitive Verhaltenstherapeuten gehen von einer engen Verbindung zwischen dem menschlichen Denken, Fühlen und Handeln aus. Entsprechend können sich die negativen Denkmuster eines depressiven Menschen auf der Gefühlsebene zum Beispiel durch Niedergeschlagenheit und auf der Handlungsebene durch Antriebsschwäche ausdrücken. In der Therapie wird die Betroffene darin unterstützt, ihre depressiv machenden Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen entsprechend zu verändern.
Wichtig: Wenn Sie sich heutzutage für eine Verhaltenstherapie entscheiden, so werden Sie automatisch nach den Vorgaben einer kognitiven Verhaltenstherapie behandelt.